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 Worum geht es?

Dem Cibus-Raps wurde mit der sogenannten Oligonukleotid-gerichteten Mutagenese, einem neuen Gentechnik-Verfahren, im Labor eine Herbizidresistenz verpasst. Geht es nach dem Willen der Industrie, sollen Pflanzen wie dieser herbizidresistente Raps der Firma Cibus, schon bald in Europa freigesetzt werden, ohne dass sie nach dem Gentechnikrecht geprüft und gekennzeichnet werden müssen. Tritt dies ein, könnten sich diese Raps-Pflanzen in der Umwelt völlig unbemerkt ausbreiten. Ein Monitoring wäre dann nicht möglich. In Nordamerika wird der Raps bereits kommerziell angebaut und für die Ölproduktion verwendet.

Was ist problematisch?

Der Druck der Gentechnik-Befürworter, Pflanzen, die mit neuen Gentechnik-Verfahren verändert werden, von der Gentechnik-Regulierung auszunehmen, ist enorm. Schon 2015 hatten deutsche Behörden den Anbau von Raps der US-Firma Cibus erlaubt, der per Gene-Editing gegen Herbizide resistent gemacht wurde. Erst aufgrund einer Klage, u. a. von einem Umweltverband und auf Druck der EU-Kommission wurde die geplante Freisetzung ausgesetzt.

Im März 2017 beriet in Deutschland die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) erneut über ähnliche Anträge. Die Kommission kam zum Schluss, dass diese Pflanzen, die mit neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas9 verändert wurden, nicht in jedem Fall dem Gentechnikgesetz unterliegen. Die Kommission entschied dies, ohne den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten, der sich zur Zeit auch mit der Frage befasst, wie diese Pflanzen im Hinblick auf das geltende Recht zu bewerten sind. Dies erweckt den Anschein, dass offensichtlich am Gericht vorbei Fakten geschaffen werden sollen.

Auch Experten von Wissenschaftseinrichtungen wie der Schweizer Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) vertreten ähnliche Positionen wie die ZKBS: Mit neuen Gentechnik-Verfahren entwickelte  Pflanzen sollen als „Nicht-gentechnisch verändert“ deklariert werden und damit von den Regulierungen des Gentechnik-Gesetzes ausgenommen werden. Hier  zeigt sich ein grundsätzliches Problem: Die Forschungspolitik ist sowohl in der Schweiz , als auch in der EU seit Jahrzehnten einseitig auf die Förderung der Gen- und Biotechnologie ausgerichtet. Dagegen gibt es für eine Forschung, die konsequent auf das Vorsorgeprinzip und den Schutz von Mensch und Umwelt ausgerichtet ist, kaum finanzielle Unterstützung.

 In der Konsequenz fehlt daher innerhalb der Forschungslandschaft die notwendige wissenschaftliche Kontroverse, auf die die Gesellschaft angewiesen ist, wenn sie vernünftige Entscheidungen in Bezug auf neue Technologien treffen will. Und so gibt es zwar viele Wissenschaftler, die als Befürworter der Gentechnik auftreten, aber zu wenig kritische Ansätze und unabhängige Risikoforschung.

Weitere Informationen:

Neue Gentechnik-Verfahren, die unter anderem “Gen-Scheren“ wie CRISPR/Cas9 verwenden, greifen direkt auf der Ebene des Erbguts ein. Somit unterscheiden sich diese Verfahren deutlich von denen der konventionellen Züchtung, wo mit der ganzen Pflanze, beziehungsweise der ganzen Zelle, und dem System der natürlichen Genregulation und Vererbung gearbeitet wird. Zwar sollen es die neuen Gentechnik-Verfahren ermöglichen, die DNA gezielter zu verändern, aber dennoch führen entsprechende Experimente regelmässig auch zu ungewollten Veränderungen im Erbgut. Zudem können auch gezielte Veränderungen unerwünschte Nebeneffekte mit sich bringen. Risiken treten auch dann auf, wenn kein artfremdes Erbgut übertragen wird. Durchlaufen die Pflanzen keine umfassende Prüfung, können Risiken unbemerkt bleiben und nach einer Freisetzung kann sich das veränderte Erbgut unbemerkt in der Umwelt ausbreiten. Wirkungsvolle Massnahmen, um gentechnisch veränderte Pflanzen wieder vollständig aus der Umwelt zu entfernen, nachdem sie sich in natürlichen Populationen ausgebreitet haben, gibt es nicht.

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Die Risikoforschung wird von Unternehmen mit Interessen am Verkauf dieser Produkte, dominiert. Es braucht eine unabhängige Risikoforschung.

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