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Worum geht es?

In Experimenten wird bereits heute versucht, Embryonen zu schaffen, in denen sich menschliche mit tierischen Zellen vermischen. So sollen Mischwesen aus Schwein und Mensch kreiert werden, die künftig als Organspender für Menschen dienen.

Eine Anfang 2017 erschienene Publikation beschreibt, wie Forscher aus den USA, Spanien und Japan unter anderem menschliche embryonale Stammzellen in Embryonen von Schweinen und Rindern eingeschleust haben. Diese menschlichen Zellen nahmen beim Schwein an der embryonalen Entwicklung teil und fanden sich danach in unterschiedlichen Gewebetypen der Embryos. Die Mischembryonen aus Mensch und Schwein wurden in die Gebärmutter von Schweinen eingepflanzt und konnten sich dort für drei bis vier Wochen weiterentwickeln. Die meisten dieser Embryonen zeigten deutliche Entwicklungsstörungen, einige waren scheinbar normal. Ziel ist es, Tiere zu schaffen, welche als Organspender verwendet werden können. Um dies zu ermöglichen sollen die Embryonen der Schweine zusätzlich mit Verfahren wie CRISPR/Cas gentechnisch verändert werden.

Was ist problematisch?

Ein medizinischer Nutzen wird von den Forschern zwar behauptet, ist derzeit aber nicht absehbar. Dagegen sind jedoch erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten: Durch diese Art von Forschung steigt nicht nur die Zahl der Tierversuche immer weiter an, vielmehr droht auch der Mensch selbst zunehmend zum Objekt von Laborexperimenten zu werden. Es ist daher zu befürchten, dass durch diese Entwicklung der Schutz der Menschenwürde massiv angegriffen und erheblich beschädigt wird.

In der Schweiz sind Eingriffe ins Erbgut von Keimzellen und Embryonen des Menschen verboten. Da mit CRISPR/Cas9 die Keimbahntherapie in den Bereich des technisch Möglichen rückt, fordern Akteure aus Forschung und Medizin das Verbot zu lockern. Die Nationale Ethikkommission (NEK) hält eine intensive, kritische, offene und transparente gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den technischen Entwicklungen und ihren ethischen Implikationen für unabdingbar. 

Ein Bereich, bei dem derzeit Rechtsunsicherheit herrscht, ist die Herstellung von CRISPR-Schafen und -Schweinen zur Gewinnung von Menschenorganen. Die Unsicherheit wird dabei nicht durch CRISPR/Cas9 ausgelöst, sondern geht auf die Verwendung menschlicher pluripotenter Stammzellen zurück, deren Einsatz für diesen Zweck gesetzlich nicht verankert ist.

Weitere Informationen:

Die Idee, Schweine als Organspender für Menschen einzusetzen, entstand bereits in den 90er Jahren. Doch das Risiko der Entstehung neuer Krankheiten ist erheblich. So könnten endogene Retroviren, die im Erbgut von Mensch und Tier verankert sind, während der embryonalen Entwicklung ideale Bedingungen vorfinden, um sich über die Artgrenzen hinweg anzupassen. Mit Hilfe von CRISPR/Cas9 versuchen Forscher nun inaktive endogene Retroviren aus der DNA der Schweine zu entfernen. Dazu hat eine Gruppe von Wissenschaftlern mit einem CRISPR-Molekül über 60 Gene in Schweineembryos verändert – zehn mal mehr als jemals in einem anderen Tier verändert wurden. In einem weiteren Versuch haben sie zudem über 20 Gene verändert, die eine Immunreaktion oder Blutgerinnung beim Menschen auslösen können. Dies zeigt auf, wie schnell, vergleichsweise einfach und an mehreren Stellen gleichzeitig mit den neuen Gentechnik-Verfahren grundlegend in das Genom aller Lebewesen eingegriffen werden kann. Deswegen müssen diese Verfahren unbedingt als Gentechnik reguliert werden, so, dass heute noch unvorhergesehene mögliche Anwendungen in Mensch und Tier künftig einer angemessenen Risikoprüfung unterzogen werden müssen.

Keine Gentechnik durch die Hintertür - Helfen Sie mit, der Gentechnik Grenzen zu setzen.

• Nicht alles was technisch machbar ist, ist ethisch vertretbar. Auch die Würde der Kreatur muss beachtet werden. Die Ethik unseres Handelns gilt es zu stärken!

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