Forderungen
Neue Gentechnik als Gentechnik regulieren!
Für eine Einstufung der neuen gentechnischen Verfahren als Gentechnik und ihrer Produkte als gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sprechen viele rechtliche und naturwissenschaftliche Argumente. Die Verfahren und die Produkte der neuen Gentechnik sind folglich einer Risikobewertung, einem Zulassungsverfahren, einer Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie einem Monitoring zu unterziehen. Bei Freisetzung und Anbau entsprechender Pflanzen ist eine Veröffentlichung der Anbaustandorte im Standortregister notwendig.
Monitoring von Langzeitfolgen für Mensch, Tier und Umwelt
Derzeit gibt es keine Daten über mögliche Wirkungen von Produkten der neuen Gentechnik-Verfahren auf Umwelt und Gesundheit. Auch Konzepte zur Erfassung spezifischer Risiken der neuen Gentechnik-Verfahren existieren nicht. Einerseits sind die Verfahren noch zu neu, andererseits fehlt der freie Zugang auf Verfahren oder Produkte, um solche Daten in einer unabhängigen Risikoforschung erheben zu können. Um relevante Effekte frühzeitig zu erfassen, zuzuordnen und darauf reagieren zu können, muss deshalb ein systematisches Monitoring aufgebaut werden, das der Komplexität der möglichen Veränderungen zumindest annähernd gerecht wird.
Nachweisverfahren, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
Antragsteller sind bei GVO-Zulassungen verpflichtet, spezifische Nachweisverfahren und Referenzmaterial bereitzustellen. Die Entwickler von Produkten auf Basis der neuen Gentechnik-Verfahren müssen ebenso gesetzlich verpflichtet werden, entsprechende Nachweisverfahren und Referenzmaterial zu liefern. Parallel müssen auf nationaler und europäischer Ebene Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Nachweisverfahren gefördert werden, etwa für Überwachungsbehörden, Landwirte und Lebensmittelhersteller oder -händler, um effiziente und praxistaugliche Systeme etablieren zu können. Eine Identifizierung oder Kennzeichnung von Produkten, die mit Hilfe der neuen Gentechnik- Verfahren hergestellt wurden, kann übergangsweise auch über Dokumentationssysteme sicher gestellt werden, um eine Rückverfolgbarkeit zu garantieren.
Wahlfreiheit gewährleisten
Der Schutz der gentechnikfreien Pflanzen- und Tierzüchtung sowie der gentechnikfreien ökologischen und konventionellen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ist ohne Kompromisse sicherzustellen. Das Recht auf Wahlfreiheit der Züchter*innen, Bäuerinnen, Bauern und Konsument*innen muss gewährleistet werden.
Vorsorgeprinzip anwenden
Das im Schweizer Umweltrecht sowie in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip ist vollumfänglich zu beachten und anzuwenden. Allen Versuchen einer Relativierung durch bestimmte Lobbyinteressen, z. B. durch die unzulässige Aufwertung eines weder rechtlich noch inhaltlich definierten und äusserst einseitigen Verständnisses von Innovation zu einem „Innovationsprinzip“, muss die Politik konsequent entgegen treten.
Konzepte für eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
Die Pflanzen- und Tierzüchtung ist darauf auszurichten, was in der Praxis in Zukunft zählen wird: Wir brauchen eine bäuerliche und ökologische Züchtung, eine Anpassungsfähigkeit der Pflanzen an Trockenheit und Extremwetterverhältnisse, Mischkulturen, Nährstoffeffizienz, klima-, ressourcen- und bodenschonende Anbauweisen, ernährungsphysiologische Qualitäten. Bei Tieren sollte die Züchtung auf Lebensleistung, gute Grundfutterverwertung, Vitalität, Zweinutzungsrassen etc. ausgerichtet werden. Öffentliche Forschungsgelder müssen verstärkt und mindestens zu gleichen Anteilen in diesen Bereich gehen. Weiterhin müssen Sorten für Bäuerinnen, Bauern und Züchter*innen frei verfügbar sein. Die Patentierung von Leben ist zu stoppen.